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Rechtliche Grundlagen:
Aufgrund der Europäischen Gebäuderichtlinie wurde in Österreich das Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) beschlossen. Das EAVG sieht vor, dass bei jeder Veräußerung sowie bei Vermietung und Verpachtung von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (Wohnungen, Büros, Geschäftslokale) der Verkäufer dem Käufer oder Bestandnehmer (Mieter, Pächter) bis spätestens zur Abgabe dessen Vertragserklärung einen Energieausweis vorzulegen hat. Diese Verpflichtung gilt für neuere Gebäude (Baubewilligung nach dem 1.1.2006) ab dem 1.1.2008. Bei Gebäuden mit Baubewilligung vor dem 1.1.2006 ist das Gesetz per 1.1.2009 anzuwenden.
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Bereich: Niederösterreich, Wien, Burgenland |